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Mehr Wohnraum für Azubis!
Günstiger Wohnraum ist ein Thema, dass sowohl Familien, Studenten, alte Menschen und
besonders Auszubildende betrifft. Gerade Azubis und Studenten finden zum Start ihrer jeweiligen
Laufbahnen kaum bis gar keinen Wohnraum. Und wenn Sie was finden, dann teilweise zu viel zu
hohen Mietpreis. Grundsätzlich ist die Entwicklung so, dass bis 2023 160.000 Sozialwohnungen
aus Förderung fallen. Sozialwohnungen sind öffentlich gefördert und nur mit einem
Wohnberechtigungsschein kann man sich auf solche Wohnungen bewerben.
Während Studenten teilweise auf Studentenwohnheime zurückgreifen können, vorausgesetzt dort
ist Platz, sieht das Angebot für Auszubildende schlecht aus.
Auf einem Kreisparteitag der SPD Rhein – Sieg 2024 brachten wir einen Antrag ein, der die SPD
Kreistagsfraktion damit beauftragte sich für die Errichtung eines Azubi Wohnheimes stark zu
machen. Solche Wohnheime gibt es zum Beispiel schon in Köln und werden von einem freien
Träger betrieben. Grundsätzlich sollte man bei allen Flächen die dem Kreis zum Bauen für
Bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stehen „Azubi Wohnungen“ berücksichtigen nicht nur für
kommenden Bauprojekte, sondern auch rückblickend sich den Bestand an Wohnungen
anschauen welche sich anbieten um umgebaut oder ergänzt zu werden damit kostengünstiger
Wohnraum geschaffen wird.
Eine Betriebsnahe Unterkunft hat zudem den Vorteil, dass der Auszubildende nicht jeden Tag
pendeln muss wenn er zum Beispiel in einem Betrieb in Troisdorf eine Ausbildung macht aber die
günstigen Wohnungen nicht im Rhein Sieg Kreis liegt.
Es muss allerdings auch nicht der Kostspielige Bau eines solchen Wohnheimes sein. Als Beispiel
für einen kostengünstige Möglichkeit an Wohnraum für Azubis zu kommen wäre eine vom Kreis
eingerichtete und betriebene regelmäßig stattfindende Wohnungstauschbörse auf der natürlich
Jeder nach geeignetem Wohnraum suchen kann. Wie viele Häuser oder große Wohnungen
werden von einer einzigen Person bewohnt welche vielleicht statt mit einem 135qm Haus oder
100qm Wohnung auch in einer 51qm großen Wohnung wohnen kann und dort sogar Barrierefreier
wohnt. Warum sollte der Kreis nun so einen Wohnungstauschbörse organisieren und im Kreis
anbieten. Im Rhein Sieg Kreis wohnen (Stand 2024) 605.441 Einwohner. Die Chance, dass hier
eine geeignete Wohnung gefunden wird ist wenn man Beispielsweise nur die Gemeinde Alfter
nimmt, die 23.719 Einwohner (Stand 2024) hat um ein vielfaches größer. Gleichzeitig kann der
Kreis hier bei Jungen Azubis die vielleicht alle im selben Betrieb ihre Ausbildung machen auch bei
der Gründung einer entsprechenden Wohngemeinschaft unterstützen und für die Kaution bürgen.
Neben dem Azubi Wohnheim als Kostenintensives Projekt könnte man auch überlegen ob man
vorhandenes große leer stehende Immobilien zum Zwecke eines Wohnheimes umbaut. Dazu
müssen natürlich die entsprechenden Immobilien verfügbar sein. Aber warum nicht in einer alten
großen Lagerhalle Wohncontainer aufstellen und so Wohnraum schaffen.
Als allerletzte Möglichkeit sollte man die Zwangsenteignung bestimmter Immobilien in Betracht
ziehen, die rechtliche Grundlage für eine Enteignung ist im Grundgesetz verankert. Artikel 15 des
Grundgesetzes besagt: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum
Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt,
in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“ Diese
Maßnahme sollte allerdings ein Ass im Ärmel des Kreises sein, da so ein Enteignungsverfahren
nicht sofort eingeleitet werden kann. Man sollte sie aber dennoch wo notwendig in Betracht
ziehen. Die Aufgabe des Kreises sollte hier sein, die Grundlagen für die Enteignung klar zu
definieren, damit es rechtlich keine Probleme gibt.